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Die Richtlinie verlangt gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit. Und sie verlangt, dass Sie es belegen können.

Sie müssen die Richtlinie nicht im Detail kennen, das ist unser Beruf. In der Schweiz gilt das Gleichstellungsgesetz: ab 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse, danach deren Überprüfung durch eine unabhängige Stelle. Wir holen Ihre Daten ab, verbinden Ihr Lohnsystem und bereiten Ihre Analyse vor. Ein klarer Ablauf, in der Regel 2 bis 4 Wochen, zu einem Preis, der vorher feststeht. Sie geben frei, wir machen die Arbeit, und die Software hält Sie aktuell.

8,4 %
Lohngefälle zwischen Frauen und Männern (Median), Gesamtwirtschaft Schweiz 2024 (BFS)
644 Franken
Unerklärter Teil der Lohndifferenz pro Monat, privater Sektor Schweiz 2024 (BFS)
100
Ab so vielen Mitarbeitenden gilt die Lohngleichheitsanalyse nach Art. 13a GlG
Warum Justparity

Juristisch fundiert, für europäische Arbeitgeber.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist keine Übersetzung des US Equal Pay Act. Sie ist ein europäischer Rechtsrahmen mit eigenen Begriffen und Fristen. Wir haben Justparity eigens dafür entwickelt: Jede Funktion lässt sich auf einen Artikel der Richtlinie zurückführen.

„Fair ist ein Gefühl. Die Richtlinie verlangt Beweise. Wir sorgen dafür, dass Sie alles systematisch dokumentieren und jede Vergütungsentscheidung gegenüber einer Aufsichtsbehörde begründen können.“

Benjamin Lynam, CFO und Berater, Justparity
Der Ablauf

So läuft Ihr Weg zur Compliance

Sie starten nie mit einer leeren Plattform. Wir führen Sie durch einen festen, klar umrissenen Ablauf und bauen das Fundament auf. Sie geben die Ergebnisse unterwegs frei. Ein Ablauf dauert typischerweise 2 bis 4 Wochen.

Phase 1

Klärung (Woche 1)

Wir klären gemeinsam, wo Sie stehen: Anzahl Mitarbeitende, Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse nach Art. 13a GlG, allfällige Tochtergesellschaften in der EU und vorhandene Daten. Sie erhalten einen konkreten Fahrplan für die nächsten 30, 90 und 180 Tage.

Phase 2

Wir bauen Ihr Fundament (Woche 1 bis 3)

Sie liefern einen Datenexport aus Ihrem HR- oder Gehaltsabrechnungssystem (CSV oder Excel). Wir importieren ihn und bauen mit Ihnen Stellenarchitektur, Entgeltbänder und dokumentierte, geschlechtsneutrale Vergütungskriterien auf. Unser Team begleitet Sie dabei.

Phase 3

Gemeinsame Durchsicht (Woche 3 bis 4)

Wir gehen Ihre Lohnanalyse zusammen durch: wo nicht erklärbare Lohnunterschiede liegen, wie Sie die Mitarbeitenden über das Ergebnis informieren, und was bis zur Überprüfung nach Art. 13d GlG zu tun ist. Sie geben die Ergebnisse frei, bevor sie den Weg zur unabhängigen Stelle gehen.

Phase 4

Die Software hält Sie aktuell (laufend)

Danach pflegt die Plattform Ihre Dokumentation: Anfragen der Beschäftigten und die Vorbereitung der Auskunft, Entgeltberichte nach Art. 9 der Richtlinie, Fristen im Blick. Ändern sich die Regeln, aktualisieren wir die Plattform.

644 Franken
pro Monat. So gross ist der Teil des Lohnunterschieds zwischen Frauen und Männern, der auch dann bestehen bleibt, wenn Ausbildung, Alter, Dienstjahre und Branche gleich sind.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), Lohnstrukturerhebung 2024, privater Sektor
Die Plattform

Vom Lohnsystem zur Lohngleichheitsanalyse. Wir richten alles für Sie ein und die Software hält es aktuell.

Stellenarchitektur

Strukturiert Positionen in Jobfamilien und Ebenen, mit dokumentierten, geschlechtsneutralen Kriterien. Schafft die Grundlage für den Vergleich gleichwertiger Arbeit nach Art. 4 der Richtlinie.

Vergütungsstruktur und Entgeltgefälle

Entgeltbänder und Compa-Ratio-Analyse je Kategorie. Erkennt nicht erklärbare Entgeltgefälle ab der 5-Prozent-Schwelle für die gemeinsame Entgeltbewertung.

Lohngleichheitsanalyse

Automatisch aufbereitete Lohnanalyse als Grundlage für die Lohngleichheitsanalyse nach Art. 13a GlG, bereit für die Überprüfung durch eine unabhängige Stelle (Art. 13d GlG). Für Tochtergesellschaften in der EU zusätzlich der Bericht im Format des Art. 9 der Richtlinie.

Recruiting-Modul

Veröffentlicht Entgeltspannen in Stellenausschreibungen (Artikel 5). Das Verbot der Frage nach der Gehaltshistorie ist direkt in den Workflow integriert.

Mitarbeiterportal

Anfragen und Gehaltsübersicht: Beschäftigte sehen ihr Gehalt und den nach Geschlecht getrennten, auf Vollzeit hochgerechneten Vergleich, HR beantwortet Anfragen mit dokumentierten Antworten. Die förmliche Auskunft richtet sich nach dem nationalen Recht.

Datenimport und Integrationen

Import aus HR- und Gehaltsabrechnungssystemen per CSV und Excel. Automatische Synchronisierung statt manueller Doppelpflege.

Der Vergleich

Eine Plattform, die den gesamten Weg zur Compliance abdeckt.

Viele Tools stammen aus dem US-Recht oder enden bei der Analyse. Justparity geht den ganzen Weg: von den Rohdaten aus Ihrem Lohnsystem bis zur fertigen Grundlage für die Lohngleichheitsanalyse nach Art. 13a GlG, bereit für die Überprüfung durch eine unabhängige Stelle und die Information der Mitarbeitenden.

FunktionJustparitySyndio (US)Sysarb (SE)PayGap.app (UK)
Anfragen und Gehaltsübersicht für Beschäftigte✓ JaNeinTeilweiseNein
Nativ für die EU-Richtlinie 2023/970 entwickelt✓ JaNein (US Equal Pay Act)TeilweiseNein
Preis (100 bis 249 Mitarbeitende)✓ 4.788-9.588 CHF/Jahr~44.100 CHF/Jahr*~10.800 CHF/Jahr*~16.400 CHF/Jahr*

* Wettbewerbspreise sind unsere Einschätzung auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen, Stand Juli 2026. Die Anbieter veröffentlichen keine Listenpreise, die Zahlen sind daher Richtwerte und kein Angebot. Unser eigener Preis ist der tatsächliche Listenpreis für 100 bis 249 Mitarbeitende, von jährlicher bis monatlicher Zahlung.

Fünf Pflichten nach dem Gleichstellungsgesetz

Das müssen Sie dokumentieren können.

In der Schweiz gilt die EU-Richtlinie 2023/970 nicht: nach ihrem Artikel 37 sind die Mitgliedstaaten ihre Adressaten. Massgebend ist das Gleichstellungsgesetz (GlG), das Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden zu einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse verpflichtet, die von einer unabhängigen Stelle überprüft und dem Personal mitgeteilt wird. Die Richtlinie wird erst relevant, wenn Sie Tochtergesellschaften in der EU haben: dort gilt das Recht des jeweiligen Landes. Justparity macht jede Pflicht konkret umsetzbar.

PFLICHT 01

Lohngleichheitsanalyse ab 100 Mitarbeitenden

Wer am Anfang eines Jahres 100 oder mehr Arbeitnehmende beschäftigt, führt für dieses Jahr eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durch (Art. 13a Abs. 1 GlG). Lernende werden nicht mitgezählt.

PFLICHT 02

Wissenschaftliche und rechtskonforme Methode

Die Analyse folgt einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode (Art. 13c GlG). Der Bund stellt dafür allen Arbeitgebenden ein kostenloses Standard-Analyse-Tool zur Verfügung, das das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) unter dem Namen Logib herausgibt.

PFLICHT 03

Überprüfung durch eine unabhängige Stelle

Die Analyse wird von einer unabhängigen Stelle überprüft (Art. 13d GlG): einem zugelassenen Revisionsunternehmen, einer Arbeitnehmervertretung oder einer Organisation nach Art. 7 GlG. Das Revisionsunternehmen prüft die formell korrekte Durchführung und berichtet innerhalb eines Jahres nach der Analyse (Art. 13e GlG). Eine periodische Meldung an eine Behörde gibt es nicht.

PFLICHT 04

Information der Mitarbeitenden

Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Überprüfung informieren Sie Ihre Mitarbeitenden schriftlich über das Ergebnis (Art. 13g GlG). Börsenkotierte Gesellschaften veröffentlichen es zusätzlich im Anhang der Jahresrechnung (Art. 13h GlG).

PFLICHT 05

Wiederholung oder Befreiung

Zeigt die Analyse, dass die Lohngleichheit eingehalten ist, entfällt die Pflicht (Art. 13a Abs. 3 GlG). Andernfalls wird sie alle vier Jahre wiederholt (Art. 13a Abs. 2 GlG); fällt die Zahl der Mitarbeitenden in diesem Zeitraum unter 100, wird sie erst wieder durchgeführt, wenn die Zahl von 100 erreicht ist. Der ganze Abschnitt 4a des GlG ist bis zum 30. Juni 2032 befristet.

Die Richtlinie fragt nicht, ob Sie ein Entgeltgefälle haben. Sie fragt, ob Sie das Gegenteil beweisen können.

Buchen Sie ein 30-minütiges Beratungsgespräch. Sie erhalten eine konkrete Einschätzung, wo Ihr Unternehmen bei der Lohngleichheitsanalyse steht und was bis zur nächsten Überprüfung zu tun ist.

FAQ

Häufige Fragen

30-minütiges Beratungsgespräch

Sprechen Sie mit einem Berater, der es schon getan hat.

Wir haben über 40 dänische Unternehmen beraten, was die Richtlinie für sie bedeutet. Jetzt rufen unsere Berater Sie an und klären, was sie konkret für Ihr Unternehmen heisst.

Ihre Situation, kein Standard-Pitch

Wir kennen Ihre Branche, Ihr Gehaltsabrechnungssystem, Ihre Ausgangslage. Es geht um Sie.

Konkrete fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung

Im Zweifel ziehen wir CFO und Berater Benjamin Lynam hinzu. Er kennt die Richtlinie Artikel für Artikel. Das Gespräch ordnet Ihre Lage fachlich ein; eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls leisten wir nicht, dafür verweisen wir an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Nächste Schritte, schwarz auf weiss

Sie verlassen das Gespräch mit einem Plan für die nächsten 30, 90 und 180 Tage. Unverbindlich.

Wählen Sie einen Termin

Sie werden mit dem Berater zusammengebracht, der am besten zu Ihrer Situation passt, in der Regel Frederik. Bei Fragen zur Richtlinie und zum Gleichstellungsgesetz ziehen wir Benjamin Lynam hinzu; eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt das Gespräch nicht.

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