Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung der Justparity Compliance-Plattform. Justparity ist eine B2B-Plattform, die ausschliesslich an Unternehmen verkauft wird.
Zuletzt aktualisiert: 6. August 2026 · contact@justparity.com
1. Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Just Parity ApS («wir», «Justparity») und dem Unternehmen, das ein Abonnement für unsere Plattform abschliesst («der Kunde»).
Just Parity ApS
CVR-Nr. (dänisches Unternehmensregister): 46363906
Vesterbrogade 208, 1800 Frederiksberg C, Dänemark
E-Mail: contact@justparity.com
2. Die Leistung
Justparity stellt eine SaaS-Plattform für die Compliance im Bereich Lohngleichheit und Lohntransparenz bereit, insbesondere:
- Jobarchitektur und Werkzeuge zur Kategorisierung
- Lohnbänder und Lohnkriterien
- Analyse der Lohnunterschiede und Berichterstattung
- Bearbeitung von Auskunftsersuchen der Mitarbeitenden
- Dokumentation für behördliche Prüfungen (Audit Pack)
- Integrationen mit Lohn- und HR-Systemen sowie Datenimport über CSV und Excel
Rechtlicher Rahmen. In der Schweiz ist die Richtlinie (EU) 2023/970 über die Lohntransparenz nicht anwendbar. Für Arbeitgeber in der Schweiz ergibt sich die einschlägige Pflicht aus dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG): Wer 100 oder mehr Arbeitnehmende beschäftigt, führt alle vier Jahre eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durch, lässt sie von einer unabhängigen Stelle überprüfen und teilt das Ergebnis den Mitarbeitenden mit (Art. 13a und 13d GlG). Schweizer Konzerne fallen zudem über ihre Einheiten in der EU unter die Pflichten der Richtlinie. Die Plattform unterstützt den Kunden bei der Erfüllung dieser Pflichten, die in jedem Fall dem Kunden als Arbeitgeber obliegen.
3. Abonnement und Zahlung
3.1 Laufzeit des Abonnements. Justparity bietet monatliche und jährliche Abonnements an. Die vereinbarte Laufzeit ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag und verlängert sich automatisch um einen gleich langen Zeitraum, sofern der Kunde nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der laufenden Periode schriftlich kündigt. Enterprise-Verträge können eine längere, individuell vereinbarte Mindestlaufzeit vorsehen.
3.2 Hinweis auf die Verlängerung. Bei der automatischen Verlängerung eines Jahresabonnements senden wir spätestens 45 Tage vor dem Verlängerungsdatum eine Erinnerung an die hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse des Kunden.
3.3 Preise. Die Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Just Parity ApS hat ihren Sitz im Ausland: Auf Dienstleistungen, die von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden, das nicht im schweizerischen Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, kommt die Bezugsteuer zur Anwendung, die der Empfänger in der Schweiz selbst deklariert und der Eidgenössischen Steuerverwaltung entrichtet (Art. 45 des Mehrwertsteuergesetzes). Steuern, Gebühren und Abgaben, die nach schweizerischem Recht geschuldet sind, trägt der Kunde. Die geltenden Preise sind einsehbar unter /preise. Ein allfälliger Rabatt für die jährliche Zahlung ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag.
3.4 Zahlung. Die Zahlung erfolgt im Voraus entsprechend der gewählten Abonnementsperiode (monatlich oder jährlich). Die Rechnung wird zu Beginn der Periode und bei jeder Verlängerung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage netto. Bei Verzug laufen Verzugszinsen nach dem dänischen Zinsgesetz auf, das aufgrund der Rechtswahl nach Ziffer 12 auf den Vertrag anwendbar ist.
3.5 Preisänderungen. Wir können die Preise auf den Zeitpunkt der Verlängerung anpassen, mit einer schriftlichen Ankündigung von mindestens 60 Tagen. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag vor Beginn der neuen Periode schriftlich kündigen, ohne zusätzliche Kosten.
4. Nutzung der Plattform
4.1 Lizenz. Dem Kunden wird für die Dauer des Abonnements eine nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Plattform für seine eigenen internen Zwecke eingeräumt.
4.2 Benutzer. Die Anzahl der Benutzer richtet sich nach dem gewählten Plan. Die Benutzer müssen Mitarbeitende des Kunden oder von ihm bevollmächtigte Beraterinnen und Berater sein. Jeder Benutzer muss über eigene Zugangsdaten verfügen. Das Teilen von Zugangsdaten ist nicht zulässig.
4.3 Zulässige Nutzung. Der Kunde darf nicht:
- Zugangsdaten zwischen mehreren Personen teilen
- versuchen, die Sicherheitsmassnahmen zu umgehen
- die Plattform für rechtswidrige Zwecke nutzen
- die Plattform zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder kopieren
- den Zugang zur Plattform weiterverkaufen oder unterlizenzieren
- schädlichen Code oder Malware hochladen
5. Daten und Sicherheit
5.1 Daten des Kunden. Der Kunde behält das Eigentum an allen auf die Plattform hochgeladenen Daten. Der Kunde ist Verantwortlicher; wir bearbeiten die Daten in seinem Auftrag als Auftragsbearbeiter nach Art. 9 DSG, gemäss dem Auftragsbearbeitungsvertrag.
5.2 Auftragsbearbeitungsvertrag. Der Auftragsbearbeitungsvertrag ist integrierender Bestandteil des Dienstleistungsvertrags und ist verfügbar unter /avv.
5.3 Sicherheit. Wir treffen angemessene technische und organisatorische Massnahmen nach Art. 8 DSG und nach der Datenschutzverordnung (DSV) sowie, soweit die DSGVO ergänzend anwendbar ist, nach Art. 32 DSGVO. Die konkreten Massnahmen sind in Ziffer 6 und in Anhang C des Auftragsbearbeitungsvertrags beschrieben.
5.4 Backup. Wir erstellen täglich Backups aller Kundendaten. Die Backups werden verschlüsselt aufbewahrt, und Daten können mindestens 7 Tage rückwirkend wiederhergestellt werden.
5.5 Anwendbares Datenschutzrecht. Auf die Bearbeitung von Personendaten ist das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) anwendbar, in Kraft seit dem 1. September 2023, das für Sachverhalte gilt, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden (Art. 3 Abs. 1 DSG). Zuständige Aufsichtsbehörde in der Schweiz ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB). Hat der Kunde seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder bearbeitet er dort Daten von Mitarbeitenden, ist ergänzend die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) anwendbar; sind beide Regelwerke anwendbar, richten wir uns nach dem strengeren Standard. Die Einhaltung dieser Regelwerke in der eigenen Bearbeitung obliegt dem Kunden als Verantwortlichem.
6. Servicelevel (SLA)
6.1 Verfügbarkeit. Wir streben eine Verfügbarkeit von 99,5 Prozent im Monatsmittel an, ohne die geplante Wartung. Geplante Wartung wird mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt und soweit möglich ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten durchgeführt.
6.2 Messung. Die Verfügbarkeit wird als Verhältnis zwischen der Zeit, in der die Plattform verfügbar ist, und der Gesamtzeit eines Kalendermonats gemessen, ohne die geplante Wartung, die höhere Gewalt und Vorfälle bei Unterauftragsbearbeitern, die sich unserer Kontrolle entziehen.
6.3 Enterprise-SLA. Enterprise-Kunden können durch den Abschluss einer separaten SLA-Vereinbarung ein höheres Servicelevel und einen Entschädigungsmechanismus vereinbaren; diese wird in diesem Fall integrierender Bestandteil des Dienstleistungsvertrags.
6.4 Support. Der Support erfolgt per E-Mail an Werktagen von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ/MESZ, also die in der Schweiz geltende Zeit). Reaktionszeiten:
- kritische Störungen: 4 Stunden (Enterprise) / 8 Stunden (übrige Pläne)
- übrige Anfragen: 1 Werktag
7. Beendigung des Vertrags
7.1 Ordentliche Kündigung. Das Abonnement kann schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende der laufenden Periode gekündigt werden. Bereits bezahlte Abonnementsgebühren werden nicht zurückerstattet.
7.2 Wesentliche Vertragsverletzung. Wir können den Vertrag bei einer wesentlichen Vertragsverletzung mit sofortiger Wirkung auflösen, namentlich bei ausbleibender Zahlung nach 2 Mahnungen oder bei Verletzung der Regeln zur zulässigen Nutzung.
7.3 Bei Vertragsende. Bei Vertragsende kann der Kunde seine Daten innert 30 Tagen exportieren. Danach werden alle Daten des Kunden gelöscht, gemäss Ziffer 11 des Auftragsbearbeitungsvertrags. Ausgenommen sind Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen.
8. Haftung
8.1 Haftungsbeschränkung. Unsere gesamte Haftung für Schadenersatz ist auf den Betrag beschränkt, den der Kunde in den 12 Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis an Abonnementsgebühren bezahlt hat. Die Beschränkung gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung der Rechte betroffener Personen im Datenschutz, namentlich für zivilrechtliche Ansprüche nach Art. 32 DSG in Verbindung mit Art. 28 ff. des Zivilgesetzbuchs und, soweit die DSGVO anwendbar ist, für Ansprüche nach Art. 82 DSGVO, und ebenso wenig für Schäden, die grobfahrlässig oder absichtlich verursacht wurden.
8.2 Indirekte Schäden. Wir haften nicht für indirekte Schäden, namentlich für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch oder Folgeschäden, es sei denn, der Schaden wurde grobfahrlässig oder absichtlich verursacht. Gehen Daten des Kunden aus Umständen verloren, die wir zu vertreten haben, haften wir jedoch für die belegten und angemessenen Kosten, die dem Kunden für deren Wiederherstellung entstehen, im Rahmen der Grenze nach Ziffer 8.1.
8.3 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt, namentlich Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Stromausfälle oder Störungen bei Unterlieferanten, die sich unserer Kontrolle entziehen.
9. Rechte des geistigen Eigentums
Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an der Plattform, einschliesslich Software, Design, Marken und Dokumentation, stehen der Just Parity ApS zu. Der Kunde erwirbt keine Eigentumsrechte und keine weiteren Rechte, die über die beschränkte Nutzungslizenz nach Ziffer 4.1 hinausgehen.
10. Vertraulichkeit
Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und sie ausschliesslich für die Zwecke des Vertrags zu verwenden. Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der gesamten Vertragsdauer und für die 3 darauffolgenden Jahre.
11. Änderungen dieser Bedingungen
Wir können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer schriftlichen Ankündigung von 30 Tagen ändern. Wesentliche Änderungen werden per E-Mail mitgeteilt. Ist der Kunde mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden, kann er den Vertrag vor Ablauf der Ankündigungsfrist schriftlich kündigen. In diesem Fall wird ein im Voraus bezahltes Abonnement für die nicht genutzte Periode anteilsmässig zurückerstattet, in Abweichung von Ziffer 7.1. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach Ablauf der Ankündigungsfrist gilt als Annahme der neuen Bedingungen.
Das Änderungsrecht erstreckt sich weder auf den Auftragsbearbeitungsvertrag, der ausschliesslich nach seinen eigenen Bestimmungen geändert werden kann, noch auf Fragen, die in einem individuell verhandelten Dienstleistungsvertrag geregelt sind.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht dänischem Recht. Da die Plattform ausschliesslich an Unternehmen verkauft wird, handelt es sich nicht um einen Konsumentenvertrag, für den Art. 120 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) die Rechtswahl ausschliessen würde: Die Rechtswahl ist damit nach Art. 116 IPRG gültig.
Die Parteien versuchen, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Ist dies nicht möglich, werden Streitigkeiten in erster Instanz vom Gericht Frederiksberg in Dänemark entschieden. Die Gerichtsstandsvereinbarung ist nach Art. 23 des Lugano-Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 gültig, dem die Schweiz und Dänemark angehören.
Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Rechts, die unabhängig von der Rechtswahl gelten, namentlich das DSG, das für Sachverhalte gilt, die sich in der Schweiz auswirken (Art. 3 Abs. 1 DSG), die Bestimmungen über die Mehrwertsteuer und die Pflichten, die dem Kunden als Arbeitgeber nach dem GlG obliegen. Die Rechts- und Gerichtsstandswahl schränkt das Recht nicht ein, beim EDÖB eine Anzeige zu erstatten (Art. 49 DSG).
13. Kontakt
Just Parity ApS
CVR-Nr. (dänisches Unternehmensregister): 46363906
Vesterbrogade 208, 1800 Frederiksberg C, Dänemark
E-Mail: contact@justparity.com
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